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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37Rechtssatz
Beruht die Beweiswürdigung in einem entscheidenden Punkt ausdrücklich auf einer aktenwidrigen Annahme über den Inhalt eines Beweises (hier: darüber, was die Zeugin ausgesagt hat), liegt ein vom VwGH aufzugreifender Mangel vor (vgl. VwGH 24.4.2003, 2002/07/0103, mwN, zu auf aktenwidrigen Annahmen beruhenden Tatsachenfeststellungen).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030095.L01Im RIS seit
10.10.2022Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022