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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Rechtssatz
§ 55 Abs. 8 TKG 2003 enthält eine ausdrückliche Regelung über die Parteistellung (und so auch der damit verknüpften Legitimation zur Beschwerde nach Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG) im Verfahren zur Frequenzzuteilung durch die Regulierungsbehörde. Demnach bilden die Antragsteller eine Verfahrensgemeinschaft. Der VwGH hat zur insofern gleich lautenden Vorgängerbestimmung in § 49a Abs. 6 TKG (1997) bereits ausgesprochen, dass damit die Frage der Parteistellung für solche Verfahren ausdrücklich geregelt ist. Aus den übrigen Regelungen des TKG (1997) kann nicht abgeleitet werden, dass noch weiteren Personen in diesem Verfahren Parteistellung im Sinne des § 8 AVG zuerkannt werden sollte (VwGH 11.7.2001, 2001/03/0122).
Schlagworte
VerwaltungsverfahrensgemeinschaftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021030084.L03Im RIS seit
10.10.2022Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022