Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AWG 2002 §43 Abs1Beachte
Rechtssatz
Nach der auf § 43 Abs. 1 AWG 2002 übertragbaren Rechtsprechung des VwGH zu §§ 74, 77 GewO 1994 ist es nicht von vornherein erforderlich, an jedem möglichen Immissionspunkt eine entsprechende Messung durchzuführen. Es ist ausreichend, dass nach dem maßgeblichen Stand der Technik für die Lärmbeurteilung und den Immissionsschutz die relevanten repräsentativen Immissionspunkte identifiziert werden, dort gemessen und dann auf der Grundlage dieser Messungen mittels geeigneter Berechnungen die Lärmbeurteilung durchgeführt wird (vgl. VwGH 17.12.2009, Ra 2018/04/0121).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022070088.L02Im RIS seit
10.10.2022Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022