RS Vwgh 2022/9/7 Ra 2022/04/0091

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.2022
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/05/0002 E 29. Jänner 2020 RS 4

Stammrechtssatz

Das Wesen einer Auflage - dabei handelt es sich um eine Nebenbestimmung eines Bescheides, die eine Willensäußerung der Behörde darstellt und dem Hauptinhalt des Bescheidspruches beigefügt wird (vgl. etwa VwGH 21.5.2007, 2006/05/0256) - besteht darin, dass mit einem nach dem Hauptinhalt den Antragsteller begünstigenden rechtsgestaltenden Bescheid auch konkrete belastende Gebote oder Verbote verbunden werden. Durch eine Auflage wird der Träger des im Bescheid eingeräumten Rechtes für den Fall dessen Inanspruchnahme zu einem bestimmten Verhalten, also zu einem Tun, Unterlassen oder Dulden, verpflichtet (vgl. etwa VwGH 25.4.2019, Ra 2018/22/0272, mwN).

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040091.L02

Im RIS seit

10.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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