Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Rechtssatz
Die Stellung als Beschuldigter hat für den Verantwortlichen zur Folge, dass er nicht nur in einem allenfalls gegen ihn geführten Verfahren als Beschuldigter zu behandeln ist, sondern auch im Verfahren gegen die juristische Person, andernfalls seine Parteirechte nicht gewährleistet wären (vgl. VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022020017.J07Im RIS seit
10.10.2022Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022