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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8Rechtssatz
Zur Parteistellung natürlicher Personen im Verwaltungsstrafverfahren gegen eine juristische Person: Bei einem gegen eine juristische Person geführten Verwaltungsstrafverfahren handelt es sich um ein solches sui generis, für das mangels anderer gesetzlicher Regelungen auf das VStG zurückgegriffen werden muss (so schon VwGH 29.3.2019, Ro 2018/02/0023).
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022020017.J06Im RIS seit
10.10.2022Zuletzt aktualisiert am
10.10.2022