Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
03.03.2022Index
90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §58 Abs1Rechtssatz
Wenn jemand mit einem Gipsverband ein Fahrzeug lenkt, macht es keinen (relevanten) Unterschied, ob das Fahrzeug mit einer Gangschaltung oder einer Automatikschaltung ausgestattet ist (vgl. zur Beeinträchtigung durch einen Gipsverband auch Pürstl, StVO-ON15.00 [2019] § 58, Anm 1).
Schlagworte
Lenken eines Fahrzeuges; Gips; fehlende Bewegungsfreiheit; gesundheitliche Eignung; Verkehrssicherheit; AutomatikschaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2022:VGW.031.055.16591.2021Zuletzt aktualisiert am
07.10.2022