TE Bvwg Erkenntnis 2022/9/19 W171 2252789-8

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 19.09.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten