RS Vwgh 2022/8/22 Ra 2022/04/0074

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.08.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2022/04/0075
Ra 2022/04/0076

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/09/0117 B 25. Oktober 2018 RS 3

Stammrechtssatz

Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das Gericht folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist (siehe VwGH 11.4.2018, Ra 2017/12/0034).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040074.L04

Im RIS seit

04.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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