Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2018/09/0117 B 25. Oktober 2018 RS 3Stammrechtssatz
Welchem von mehreren, einander widersprechenden Gutachten das Gericht folgt, hat es nach den Grundsätzen der freien Beweiswürdigung danach zu prüfen, welchem die höhere Glaubwürdigkeit beizumessen ist (siehe VwGH 11.4.2018, Ra 2017/12/0034).
Schlagworte
Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel freie Beweiswürdigung Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040074.L04Im RIS seit
04.10.2022Zuletzt aktualisiert am
04.10.2022