RS Vwgh 2022/9/1 Ra 2019/16/0104

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Veröffentlicht am 01.09.2022
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

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Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2021/16/0018 E 01.09.2022

Rechtssatz

Es steht grundsätzlich jedermann frei, innerhalb der gesetzlichen Grenzen seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Abgabenbelastung erreicht wird (vgl. etwa VwGH 6.11.1991, 89/13/0093).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019160104.L05

Im RIS seit

04.10.2022

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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