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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
Rechtssatz
Es steht grundsätzlich jedermann frei, innerhalb der gesetzlichen Grenzen seine Rechtsverhältnisse und wirtschaftlichen Beziehungen so zu gestalten, dass eine möglichst geringe Abgabenbelastung erreicht wird (vgl. etwa VwGH 6.11.1991, 89/13/0093).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019160104.L05Im RIS seit
04.10.2022Zuletzt aktualisiert am
04.10.2022