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VwGGNorm
B-VG Art131 Abs1 Z1Rechtssatz
Durch die Anfechtung eines Bescheides VOR dessen Zustellung wird das Beschwerderecht des Bfrs konsumiert und kann NACH erfolgter Zustellung nicht nochmals ausgeübt werden.
Schlagworte
Einwendung der entschiedenen SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1949:1949000047.X02Im RIS seit
29.09.2022Zuletzt aktualisiert am
29.09.2022