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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Rechtssatz
Bei der Verwirklichung des Tatbildes des § 101 Abs. 1 lit e KFG 1967 geht es um den Vorwurf der Nichteinhaltung von Sicherheitsmaßnahmen; auf die allfällige Beschädigung von Fahrzeugen kommt es nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020143.L03Im RIS seit
29.09.2022Zuletzt aktualisiert am
29.09.2022