RS Lvwg 2022/9/7 LVwG-403-2/2022-R20

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Veröffentlicht am 07.09.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

07.09.2022

Rechtssatz

§ 53 Abs 1 ÄrzteG zielt darauf ab, die Information des Arztes gegenüber seinen Patienten bzw potentiellen Patienten zu regeln; diese Bestimmung kommt daher nicht zur Anwendung, wenn sich die Information an einen Personenkreis wendet, der ohnehin nie zum Patientenkreis zählen kann (hier: Ärztekollegen).

Schlagworte

Ärzterecht, Disziplinarrecht, unsachliche Äußerungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.403.2.2022.R20

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwg Vorarlberg, http://www.lvwg-vorarlberg.at
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