TE Bvwg Beschluss 2022/5/31 L517 2249082-2

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 31.05.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten