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15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht RechtsbereinigungNorm
AVG §68 Abs1Rechtssatz
Wurde keine "neue" Sicherungsentscheidung getroffen, die eine neue Kostenentscheidung rechtfertigen könnte, steht die Rechtskraft der seinerzeitigen Kostenentscheidung einer (neuerlichen) Kostenentscheidung entgegen. Dass die "alte" Kostenentscheidung vor Inkrafttreten des DeregulierungsG 2001 getroffen wurde, ändert daran nichts, zumal mit diesem zwar die Entscheidung über die Art der Sicherung von der Kostenentscheidung entkoppelt wurde, diese aber weiterhin nach den gleichen Grundsätzen zu treffen ist (vgl. VwGH 21.5.2019, Ro 2018/03/0050).
Schlagworte
Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030149.L01Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022