Index
27/04 Sonstige RechtspflegeNorm
AVG §53a Abs1Rechtssatz
Die Vorschriften über die Warnpflicht sollen gewährleisten, dass Behörde und Parteien wissen sollen, was die Inanspruchnahme des Rechtsschutzes kostet. Damit wird der Prozessaufwand klargestellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021160075.L02Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022