RS Vwgh 2022/7/25 Ra 2021/08/0069

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Veröffentlicht am 25.07.2022
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §111
ASVG §33
VStG §44a Z2

Rechtssatz

Tatbildlich nach § 111 iVm § 33 ASVG ist (unter anderem) die fehlende, falsche oder nicht rechtzeitige Anmeldung von pflichtversicherten Personen beim zuständigen Krankenversicherungsträger (vgl. VwGH 11.3.2022, Ra 2021/08/0071; 26.5.2004, 2001/08/0153; jeweils mwN). Der Tatbestand kann daher auch hinsichtlich desselben Dienstnehmers mehrfach verwirklicht werden, wenn ein Dienstgeber mit diesem Dienstnehmer - unterbrochen durch Zeiten der Nichtbeschäftigung - mehrere Dienstverhältnisse begründet und jeweils eine Anmeldung des Dienstnehmers vor Arbeitsantritt unterlässt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021080069.L02

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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