Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag NiederösterreichNorm
BAO §207Beachte
Rechtssatz
Wie der VwGH in der Entscheidung vom 26.5.2021, Ra 2021/13/0007, ausgeführt hat, dürfen anlässlich des Entstehens eines früheren Abgabenanspruchs mangels Vorschreibung tatsächlich nicht entrichtete und bereits verjährte Beträge auch im Rahmen von Ergänzungsabgaben (Ergänzungsbeiträgen) nicht nacherhoben werden. Es ist daher entscheidend, ob bereits früher entsprechende Abgabenansprüche (und in welcher Höhe) entstanden waren. Dies ist anhand der damaligen Rechtslage zu prüfen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Rechtsgrundsätze Verjährung im öffentlichen Recht VwRallg6/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130066.L01Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022