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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §293Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2009/22/0060 E 21. Juni 2011 RS 1Stammrechtssatz
Bei der Prüfung, ob ausreichende Unterhaltsmittel zur Verfügung stehen, ist eine Prognose über die Erzielbarkeit ausreichender Mittel zu treffen (Hinweis Erkenntnisse vom 7. April 2011, 2009/22/0066, mwN, und vom 3. März 2011, 2009/22/0096). Dabei kommt etwa früheren Beschäftigungen, den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung sowie der Wahrscheinlichkeit, ob die nun bekanntgegebenen Einkommensverhältnisse auch auf absehbare Zeit andauern werden, Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2018220294.L03Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022