RS Vwgh 2022/8/4 Ra 2022/13/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.08.2022
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E09301000
E6J
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EURallg
UStG 1994 §16 Abs1 Z1
UStG 1994 §16 Abs3 Z1
31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art11 TeilC Abs1
32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art90
62018CJ0242 UniCredit Leasing VORAB
62019CJ0335 E VORAB
62020CJ0398 ELVOSPOL VORAB

Rechtssatz

Im Falle einer "Nichtzahlung" schuldet der Käufer - anders als bei Fällen einer "Annullierung", "Auflösung" oder "Rückgängigmachung" - weiterhin den vereinbarten Preis, dem Verkäufer steht grundsätzlich immer noch seine Forderung zu, die er vor Gericht geltend machen kann. Damit liegt bei (bloßer) Nichtzahlung eine Unsicherheit darüber vor, ob sie endgültig ist (vgl. z.B. EuGH 3.7.2019, "UniCredit Leasing", C-242/18, Rn. 55 f). Dieser Unsicherheit kann dadurch Rechnung getragen werden, dass dem Steuerpflichtigen das Recht auf Minderung der Besteuerungsgrundlage so lange vorenthalten wird, wie die Forderung nicht endgültig uneinbringlich ist. Dieser Unsicherheit kann aber auch dadurch Rechnung getragen werden, dass die Minderung zuerkannt wird, wenn der Steuerpflichtige eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den Ausfall der Schuld darlegt, aber die Besteuerungsgrundlage heraufgesetzt werden kann, wenn die Zahlung dennoch erfolgen sollte. Eine solche Ausgestaltung ist weniger belastend für den Steuerpflichtigen, der die Vorfinanzierung der Mehrwertsteuer sicherstellt, indem er sie für Rechnung des Staates einzieht (vgl. neuerlich EuGH "UniCredit Leasing", Rn. 62; 15.10.2020, E [Mehrwertsteuer - Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage], C-335/19, Rn. 48; 11.11.2021, Elvospol, C-398/20, Rn. 30).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62018CJ0242 UniCredit Leasing VORAB
EuGH 62019CJ0335 E VORAB
EuGH 62020CJ0398 ELVOSPOL VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022130070.L05

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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