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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §44aHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2022/02/0100 B 13. Juli 2022 RS 6Stammrechtssatz
Der VwGH ist von der Rechtsansicht, wonach im Spruch des Straferkenntnisses jedenfalls die Fundstelle jener Novelle anzugeben ist, durch welche die als verletzt betrachtete Norm ihre zum Tatzeitpunkt gültige Fassung erhalten hat, in einem verstärkten Senat gemäß § 13 Abs. 1 Z 1 VwGG abgegangen (VwGH 27.6.2022, Ra 2021/03/0328). Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des VwGH nunmehr, dass die Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a Z 2 VStG) und der bei der Verhängung der Strafe angewendeten Gesetzesbestimmung (§ 44a Z 3 VStG) in einer Weise erfolgt, die den Beschuldigten in die Lage versetzt, sich gegen den Tatvorwurf verteidigen zu können und nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt zu sein (im Hinblick auf § 44a Z 2 VStG).
Schlagworte
Strafnorm Mängel im SpruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020147.L02Im RIS seit
19.09.2022Zuletzt aktualisiert am
19.09.2022