RS Vwgh 2022/8/16 Ra 2022/02/0142

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Veröffentlicht am 16.08.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

B-VG Art133 Abs4
StVO 1960 §9 Abs2
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Ein Fahrzeug ist vor dem Schutzweg dann anzuhalten, wenn ein Fußgänger, der den Schutzweg bereits betreten hat, bei Fortsetzung der beabsichtigten Straßenüberquerung durch ein sich näherndes Fahrzeug gehindert oder gefährdet würde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020142.L01

Im RIS seit

19.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

19.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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