RS Vwgh 2022/8/16 Ra 2020/21/0321

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Veröffentlicht am 16.08.2022
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

BFA-VG 2014 §9
B-VG Art133 Abs4
FrPolG 2005 §67 Abs1
FrPolG 2005 §67 Abs2
VwGG §34 Abs1

Rechtssatz

Grundsätzlich kann auch ein Fehlverhalten, das nur zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt hat, bei entsprechender Gravität die Gefährdungsprognose iSd § 67 Abs. 1 erster und zweiter Satz FrPolG 2005 ("tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt") rechtfertigen und für die Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG 2014 ein für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ausreichend großes öffentliches Interesse begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210321.L02

Im RIS seit

20.09.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.09.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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