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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
Grundsätzlich kann auch ein Fehlverhalten, das nur zu einer Verurteilung wegen eines Vergehens geführt hat, bei entsprechender Gravität die Gefährdungsprognose iSd § 67 Abs. 1 erster und zweiter Satz FrPolG 2005 ("tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt") rechtfertigen und für die Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG 2014 ein für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes ausreichend großes öffentliches Interesse begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210321.L02Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022