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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AsylG 2005 §54 Abs2Rechtssatz
Wurde der Fremden gemäß § 41a Abs. 9 NAG 2005 der Aufenthaltstitel "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" erteilt, kann diese durch die vorgealgerte und gemäß § 54 Abs. 2 AsylG 2005 nicht verlängerbare Erteilung (bloß) einer "Aufenthaltsberechtigung" nicht mehr in Rechten verletzt sein.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020210185.L07Im RIS seit
20.09.2022Zuletzt aktualisiert am
20.09.2022