Index
34 MonopoleNorm
TabMG 1996 §34Beachte
Rechtssatz
Gegenstand des Bestellungsvertrages gemäß § 34 TabMG 1996 ist die Betrauung mit der Durchführung einer Dienstleistung, nämlich der Umsetzung der Nahversorgung mit Tabakerzeugnissen, deren Ausübung wegen des bestehenden Monopols grundsätzlich dem Bund vorbehalten ist, wobei die mit dem Bestellungsvertrag eingeräumte Berechtigung dem Tabaktrafikanten persönlich eingeräumt wird, der die Tabaktrafik auch persönlich zu führen hat (vgl. § 36 Abs. 3 TabMG 1996).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040231.J06Im RIS seit
03.06.2022Zuletzt aktualisiert am
08.06.2022