RS Vwgh 2021/7/20 Ro 2019/04/0231

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.07.2021
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Index

34 Monopole

Norm

TabMG 1996 §34
TabMG 1996 §36 Abs3

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ro 2020/04/0030 E 10.08.2021
Besprechung in:
RPA 6/2021, S. 324-327;

Rechtssatz

Gegenstand des Bestellungsvertrages gemäß § 34 TabMG 1996 ist die Betrauung mit der Durchführung einer Dienstleistung, nämlich der Umsetzung der Nahversorgung mit Tabakerzeugnissen, deren Ausübung wegen des bestehenden Monopols grundsätzlich dem Bund vorbehalten ist, wobei die mit dem Bestellungsvertrag eingeräumte Berechtigung dem Tabaktrafikanten persönlich eingeräumt wird, der die Tabaktrafik auch persönlich zu führen hat (vgl. § 36 Abs. 3 TabMG 1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019040231.J06

Im RIS seit

03.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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