RS Vwgh 2022/5/4 Ro 2021/07/0002

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Veröffentlicht am 04.05.2022
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §49 Abs6

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/05/0044 E 13. November 2012 RS 7 (Hier: Revisionsbeantwortungen)

Stammrechtssatz

Sind die Gegenschriften der mitbeteiligten Parteien inhaltsgleich und wurden sie durch die gleichen Rechtsanwälte eingebracht; gebührt der Schriftsatzaufwand nur insgesamt einmal (siehe § 49 Abs. 6 VwGG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021070002.J03

Im RIS seit

03.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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