TE Bvwg Beschluss 2022/2/16 W247 1316210-12

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 16.02.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten