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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §191 Abs3Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/13/0095 B 13. November 2019 RS 1Stammrechtssatz
Damit ein Feststellungsbescheid die ihm nach § 191 Abs. 3 zweiter Satz BAO zukommende Wirkung entfalten kann, muss er den betreffenden Personen nach § 97 Abs. 1 BAO zugestellt sein oder als zugestellt gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130124.L05Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022