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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 2005 §55Rechtssatz
Die Möglichkeit, einem minderjährigen Kind von in Österreich als Saisonarbeitskräfte beschäftigten Drittstaatsangehörigen einen Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 zu erteilen, ist nicht ausgeschlossen. Bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen kann also - grundsätzlich - jedem im Bundesgebiet aufhältigen Drittstaatsangehörigen ohne Aufenthaltsrecht ein Aufenthaltstitel gemäß § 55 AsylG 2005 erteilt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2018220007.J01Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022