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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §58 Abs2Rechtssatz
Der bloße Verweis auf die Begründung einer Entscheidung, die infolge ihrer Aufhebung durch den VwGH nicht mehr dem Rechtsbestand angehört (vgl. zur ex tunc Wirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH etwa VwGH 15.6.2021, Ra 2020/08/0025), genügt den Anforderungen an die Begründung gemäß § 29 VwGVG 2014 eines Erkenntnisses nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020024.L02Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
29.07.2022