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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BFA-VG 2014 §9Rechtssatz
War im Hinblick auf die strafgerichtliche Verurteilung des Fremden der Tatbestand des § 67 Abs. 3 Z 2 FrPolG 2005 erfüllt, was den - aufgrund des mehr als zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalts des Fremden im Bundesgebiet maßgeblichen - Gefährdungsmaßstab nach § 67 Abs. 1 fünfter Satz FrPolG 2005 indiziert und nach der erstgenannten Norm grundsätzlich die Verhängung eines unbefristeten Aufenthaltsverbotes ermöglicht, bedarf es dennoch zur Beurteilung, ob die Verhängung eines solchen aber auch tatsächlich gerechtfertigt ist, stets einer Berücksichtigung des Gesamtverhaltens des Fremden und der sich daraus erschließenden Persönlichkeit.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210048.L01Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022