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25/01 StrafprozessNorm
AsylG 2005 §2 Abs3Rechtssatz
Die Voraussetzung der Straffälligkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 AsylG 2005 ist nicht erfüllt, wenn eine (einmalige) strafrechtliche Verurteilung wegen eines Delikts erfolgt, das in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fällt, und sich in concreto die Zuständigkeit des Landesgerichts zur Urteilserlassung lediglich auf eine strafprozessuale Sonderbestimmung (hier: § 37 StPO - Zuständigkeit des Zusammenhangs) gründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010301.L04Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022