RS Vwgh 2022/4/25 Ra 2020/01/0301

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Veröffentlicht am 25.04.2022
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Index

25/01 Strafprozess
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 2005 §2 Abs3
StPO 1975 §37

Rechtssatz

Die Voraussetzung der Straffälligkeit im Sinne des § 2 Abs. 3 AsylG 2005 ist nicht erfüllt, wenn eine (einmalige) strafrechtliche Verurteilung wegen eines Delikts erfolgt, das in die Zuständigkeit des Bezirksgerichts fällt, und sich in concreto die Zuständigkeit des Landesgerichts zur Urteilserlassung lediglich auf eine strafprozessuale Sonderbestimmung (hier: § 37 StPO - Zuständigkeit des Zusammenhangs) gründet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020010301.L04

Im RIS seit

01.06.2022

Zuletzt aktualisiert am

01.06.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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