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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0981/62 E 7. November 1963 VwSlg 6143 A/1963 RS 2 (hier ohne den ersten Satz)Stammrechtssatz
Die Tatbilder des Inbetriebnehmens oder Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand schließen einander aus. Wer ein Motorrad, auf dem er sitzt, ohne Anwendung von Maschinenkraft zurückrollen läßt, lenkt es.
Schlagworte
Lenken oder Inbetriebnehmen eines KraftfahrzeugesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020067.L02Im RIS seit
01.06.2022Zuletzt aktualisiert am
01.06.2022