RS OGH 2022/4/20 13Os137/21b

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Veröffentlicht am 20.04.2022
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Norm

StPO §159 Abs3
StPO §281 Abs1 Z3
StPO §285f

Rechtssatz

Überzeugt sich der Oberste Gerichtshof anhand tatsächlicher Aufklärungen zum Vorbringen der Nichtigkeitsbeschwerde, dass der in Rede stehende Aussagebefreiungsgrund im Aussagezeitpunkt nicht gegeben gewesen ist, stellt sich die Frage nach allfälliger mangelnder Beobachtung der auf diesen Befreiungsgrund bezogenen Aufklärungspflicht des Vorsitzenden nicht, weil eben keine nichtigkeitsbewehrte Norm verletzt worden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133951

Im RIS seit

31.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

31.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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