RS Pvak 2021/12/30 A39-PVAB/21

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Veröffentlicht am 30.12.2021
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Norm

PVG §22 Abs4
PVGO §17 Abs2

Schlagworte

Beschlussfassung im PVO; Stellungnahme PVO an PVAB; ausreichende Information der PVO-Mitglieder über die zu beschließenden Angelegenheiten; Überstimmung von PVO-Mitgliedern bei Beschlussfassung; Ausfertigung von Beschlüssen vor Protokollgenehmigung

Rechtssatz

Da durch diese Beschlussfassung keine den Antragstellern durch das PVG gewährleisteten Rechte verletzt wurden, kam der Beschluss des DA zu TOP 11 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 20.04.2021 in gesetzmäßiger Geschäftsführung zustande. Damit bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den Beschluss des DA zu TOP 11 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 20.04.2021 als rechtswidrig aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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