Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung im PVO; Stellungnahme PVO an PVAB; ausreichende Information der PVO-Mitglieder über die zu beschließenden Angelegenheiten; Überstimmung von PVO-Mitgliedern bei Beschlussfassung; Ausfertigung von Beschlüssen vor ProtokollgenehmigungRechtssatz
Da durch diese Beschlussfassung keine den Antragstellern durch das PVG gewährleisteten Rechte verletzt wurden, kam der Beschluss des DA zu TOP 11 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 20.04.2021 in gesetzmäßiger Geschäftsführung zustande. Damit bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den Beschluss des DA zu TOP 11 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 20.04.2021 als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022