Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung im PVO; ausreichende Information der PVO-Mitglieder über die zu beschließenden AngelegenheitenRechtssatz
Die ausreichende Information der DA-Mitglieder über die zu beschließenden Angelegenheiten muss allerdings gewährleistet sein. Diese war im vorliegenden Fall zweifellos gegeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022