RS Pvak 2021/12/30 A39-PVAB/21

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Veröffentlicht am 30.12.2021
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Norm

PVG §22 Abs4

Schlagworte

Beschlussfassung im PVO; ausreichende Information der PVO-Mitglieder über die zu beschließenden Angelegenheiten

Rechtssatz

Die ausreichende Information der DA-Mitglieder über die zu beschließenden Angelegenheiten muss allerdings gewährleistet sein. Diese war im vorliegenden Fall zweifellos gegeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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