RS Pvak 2021/12/30 A39-PVAB/21

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Veröffentlicht am 30.12.2021
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Norm

PVG §22 Abs4

Schlagworte

Beschlussfassung im PVO; Stellungnahme PVO an PVAB; Überstimmung von PVO-Mitgliedern bei Beschlussfassung

Rechtssatz

Dadurch, dass A in der Minderheit blieb und überstimmt wurde, wurden keine Rechte von A und B verletzt, die ihnen nach PVG oder PVGO zustehen würden, weil Mehrheitsentscheidungen eine Kollegialorgans, die nicht rechtswidrig sind, von den in der Minderheit gebliebenen DA-Mitgliedern nicht nur akzeptiert, sondern trotz anderer Ansicht von ihnen auch nach außen vertreten werden müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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