Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Beschlussfassung im PVO; Stellungnahme PVO an PVAB; Überstimmung von PVO-Mitgliedern bei BeschlussfassungRechtssatz
Dadurch, dass A in der Minderheit blieb und überstimmt wurde, wurden keine Rechte von A und B verletzt, die ihnen nach PVG oder PVGO zustehen würden, weil Mehrheitsentscheidungen eine Kollegialorgans, die nicht rechtswidrig sind, von den in der Minderheit gebliebenen DA-Mitgliedern nicht nur akzeptiert, sondern trotz anderer Ansicht von ihnen auch nach außen vertreten werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A39.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022