RS Pvak 2022/2/2 A44-PVAB/21

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2022
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Norm

PVG §2 Abs1
PVG §28 Abs2

Schlagworte

Interessenwahrnehmung nach PVG; Vertretung dem DG gegenüber; keine Vertretung nach außen; Immunität; Ausübung der PV-Funktion

Rechtssatz

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der DA die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung seines Vorsitzenden mit dem Beschluss zu TOP 5 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 9. Dezember 2021 in gesetzmäßiger Geschäftsführung verweigert hat, weil die dem DA-Vorsitzenden vom DL vorgeworfenen Handlungen in Ausübung der Personalvertretungsfunktion erfolgten. Somit bestand für die PVAB auch kein Anlass, diesen Beschluss als rechtswidrig aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2022:A44.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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