Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenwahrnehmung nach PVG; Vertretung dem DG gegenüber; keine Vertretung nach außen; Immunität; Ausübung der PV-FunktionRechtssatz
Zusammenfassend ist festzustellen, dass der DA die Zustimmung zur dienstrechtlichen Verfolgung seines Vorsitzenden mit dem Beschluss zu TOP 5 der Tagesordnung seiner Sitzung vom 9. Dezember 2021 in gesetzmäßiger Geschäftsführung verweigert hat, weil die dem DA-Vorsitzenden vom DL vorgeworfenen Handlungen in Ausübung der Personalvertretungsfunktion erfolgten. Somit bestand für die PVAB auch kein Anlass, diesen Beschluss als rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A44.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022