Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenwahrnehmung nach PVG; Vertretung dem DG gegenüber; keine Vertretung nach außen; Immunität; Ausübung der PV-FunktionRechtssatz
Wenngleich der DA-Vorsitzende seine gesetzlichen Befugnisse als Personalvertreter überschritten und daher rechtswidrig gehandelt hat, ist ihm zuzubilligen, in Wahrung der in § 2 PVG genannten Interessen von Bediensteten tätig geworden zu sein. Berufliche Interessen iSd PVG liegen dann vor, wenn Interessen Bediensteter, die sich aus der Berufstätigkeit ergeben, berührt sind. Nur im berufsbezogenen Bereich kann dieses Mitwirkungsrecht der Personalvertretung voll zum Tragen kommen (Schragel, PVG, § 2, Rz 20). Interessen von Bediensteten, die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergeben, sind unbestreitbar dann berührt, wenn es sich um die Anerkennung ihrer dienstlichen Leistungen handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A44.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022