Norm
PVG §2 Abs1Schlagworte
Interessenwahrnehmung nach PVG; Vertretung dem DG gegenüber; keine Vertretung nach außen; Immunität; Ausübung der PV-FunktionRechtssatz
Dass das Verhalten des DA-Vorsitzenden rechtswidrig war bzw. er damit die Grenzen seiner Funktion – bewusst oder unbewusst – überschritten hat, schließt seine Immunität iSd § 28 PVG noch nicht aus. Entscheidend dafür, ob ein Verhalten in Ausübung der Personalvertretungsfunktion gesetzt wurde, ist ausschließlich, ob dieses Verhalten im weitesten Sinn inhaltlich als Personalvertretung zu werten ist oder nicht (Schragel, PVG, § 28 Rz 4 und 9).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2022:A44.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
27.05.2022