TE Lvwg Erkenntnis 2022/1/24 E B05/09/2021.002/010, E B05/09/2021.003/010

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Veröffentlicht am 24.01.2022
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Quelle: Landesverwaltungsgericht Burgenland LVwg Burgenland, http://verwaltungsgericht.bgld.gv.at
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