Rechtssatznummer
1Entscheidungsdatum
09.05.2022Norm
FSG 1997 §7 Abs3 Z3Rechtssatz
Besonders gefährliche Verhältnisse und besondere Rücksichtslosigkeit:
Der Beschwerdeführer hat ein Kraftfahrzeug gelenkt und ist trotz Gegenverkehr auf die
Gegenfahrbahn gefahren. Dabei war der Gegenverkehr so nah, dass ein gefahrloses Überholen
(oder Ausscheren) praktisch ausgeschlossen war.
Schlagworte
Führerscheinentzug, besonders gefährliche Verhältnisse, besondere Rücksichtslosigkeit, Überholen trotz GegenverkehrEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGVO:2022:LVwG.411.22.2022.R11Zuletzt aktualisiert am
24.05.2022