Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
15.04.2021Index
L24009 Gemeindebedienstete WienNorm
DO Wr. 1994 §32 Abs1Rechtssatz
Liegen die Voraussetzungen für eine auf § 32 Abs. 3 dritter Satz Epidemiegesetz gestützte Rückzahlung an die Beschwerdeführerin wegen der Heimquarantäne ihres Mitarbeiters nicht vor, kann auch keine Verletzung der Beschwerdeführerin im Eigentumsrecht beziehungsweise im Gleichheitsrecht durch den angefochtenen Bescheid erfolgt sein.
Schlagworte
Vergütung für den Verdienstentgang; Entschädigung, Absonderung; Einreiseverordnung; Rückkehr nach Österreich; Abwesenheit vom Dienst; örtliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGWI:2021:VGW.109.020.4672.2021Zuletzt aktualisiert am
23.05.2022