TE Bvwg Erkenntnis 2022/3/29 W239 2252508-1

JUSLINE Entscheidung

Veröffentlicht am 29.03.2022
beobachten
merken
Quelle: Bundesverwaltungsgericht BVwg, https://www.bvwg.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten