RS Vfgh 2022/4/29 V307/2021

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Veröffentlicht am 29.04.2022
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Index

10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

Norm

B-VG Art139 Abs1
ZPO §66, §84, §85
VfGG §7 Abs2, §35

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags gegen die "2G-Regel" und den "Lockdown für Ungeimpfte" nach der 5. COVID-19-SchutzmaßnahmenV wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrags

Rechtssatz

Die Antragstellerin gab am 17.01.2022 einen Schriftsatz und ein Vermögensbekenntnis zur Post, welche am 19.01.2021 beim VfGH einlangten. Die mit Verfügung vom 14.12.2021 (zugestellt am 17.12.2021) gesetzte Frist war zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen.

Entscheidungstexte

  • V307/2021
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.04.2022 V307/2021

Schlagworte

VfGH / Fristen, VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Mängelbehebung, VfGH / Formerfordernisse, VfGH / Individualantrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:V307.2021

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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