RS Vwgh 2022/4/20 Ra 2020/06/0157

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2022
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2
AVG §52

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar (vgl. VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).

Schlagworte

Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Parteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060157.L02

Im RIS seit

23.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten