RS OGH 2022/3/29 4Ob44/22g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2022
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Norm

ZPO §182a

Rechtssatz

Eine überraschende Rechtsansicht ist ausgeschlossen, wenn sich das Gericht dem vom Prozessgegner vorgebrachten Standpunkt anschließt.

Entscheidungstexte

Anmerkung

Siehe auch RS0120056 [T4]

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133948

Im RIS seit

23.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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