Norm
ZPO §182aRechtssatz
Eine überraschende Rechtsansicht ist ausgeschlossen, wenn sich das Gericht dem vom Prozessgegner vorgebrachten Standpunkt anschließt.
Entscheidungstexte
Anmerkung
Siehe auch RS0120056 [T4]European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2022:RS0133948Im RIS seit
23.05.2022Zuletzt aktualisiert am
23.05.2022