RS Vwgh 1965/11/23 0948/65

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Veröffentlicht am 23.11.1965
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/65 E 29. Juni 1965 RS 2

Stammrechtssatz

Die Übertretung nach § 5 Abs 1 StVO 1960 ist mit der Ingangsetzung schon vollendet, unbeschadet ob die Inbetriebnahme etwa nur zur Überprüfung des Motors, zur Einschaltung der Heizung oder der Scheibenwischer usw vorgenommen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000948.X02

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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