RS Vwgh 1965/11/23 0948/65

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Veröffentlicht am 23.11.1965
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0851/65 E 29. Juni 1965 RS 1

Stammrechtssatz

Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges ist eine Tätigkeit, die der Lenkung eines Kraftfahrzeuges vorausgeht und zu der alle jene Handlungen gehören, die notwendig sind, um durch Einwirkung der motorischen Kräfte das Fahrzeug zur Fortbewegung zu verwenden (Hinweis E 19.10.1955, 3508/54, VwSlg 3854 A/1955).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1965000948.X01

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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