RS Vwgh 1986/1/20 85/02/0242

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Veröffentlicht am 20.01.1986
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Index

StVO
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §23 Abs2
StVO 1960 §8 Abs4

Rechtssatz

In jedem Fall, in dem ein Fahrzeug in rechtswidriger Weise - wenn auch nur teilweise - auf dem Gehsteig angestellt ist, ist ausschließlich § 8 Abs 4 (und nicht § 23 Abs 2) StVO als verletzte Verwaltungsvorschrift heranzuziehen (Hinweis E 20.12.1984, 84/02B/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1985020242.X01

Im RIS seit

20.05.2022

Zuletzt aktualisiert am

20.05.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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